Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
SGB I§ 30 Geltungsbereich
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%201/30#abs-1 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%201/30#abs-2 (2) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%201/30#abs-3 (3) Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
Wird zitiert von 780 Entscheidungen zu § 30 SGB I →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 14.05.2019 – L 11 EG 4476/18Zitiert von 2
- BSG, 18.02.1998 – B 5 RJ 12/97 RZitiert von 11
- BSG, 27.03.2020 – B 10 EG 7/18 RElterngeld - Anspruchsberechtigung - Inlandswohnsitz - vorübergehender Auslandsaufenthalt der gesamten Familie - Aufrechterhaltung des Wohnsitzes in Deutschland - Schwerpunkt der Lebensverhältnisse - Prognose zu Beginn des Bezugszeitraums - Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände - keine Bindung an die Feststellung des Wohnsitzes in steuerrechtlichen Kindergeldverfahren - richterliche Überprüfung - kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung - sozialgerichtliches Verfahren - Prognose als hypothetische Tatsache - Prognoseentscheidung der Tatsacheninstanz - Bindung des Revisionsgerichts an Tatsachenfeststellungen - Kontrollmaßstab im Revisionsverfahren - Verfassungsrecht - Inlandsbezug - Erziehung und Betreuung des Kindes im Inland - sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis - RumpfarbeitsverhältnisZitiert von 17
- BSG, 03.07.2003 – B 7 AL 42/02 RZitiert von 11
- SG Karlsruhe, 29.01.2009 – S 4 SO 971/08
- LSG Baden-Württemberg, 15.02.2008 – L 8 AL 934/07
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 17.07.2026 – 19 U 35/25Online-Glücksspiel: Erstattung von Spieleinsätzen wegen fehlender Erlaubnis auch bei Spielteilnahme aus dem Ausland Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 10.07.2026 – 19 U 9/25Online-Glücksspiel: Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter auch bei Teilnahme aus dem Ausland Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 13.05.2026 – 5 C 1.25Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Jugendhilfeträgers, wenn die für die örtliche Zuständigkeit maßgeblichen Eltern vor der Aufnahme in eine Einrichtung keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30 SGB I zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.07.2000 Ausfertigung
§ 30 umnummeriert und geändert durch Artikel 2 § 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I 1045)
BGBl. 2000 I S. 1045
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.